§ 1 Geltungsbereich und Unternehmereigenschaft
- 1.1. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Die Anwendung des KSchG und des FAGG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- 1.2. Vertragspartner ist TCH-Sports GmbH, Stadtplatz, 4400 Steyr, Österreich, E-Mail: office@tch-sports.at, Telefon: +43 676 9613231, Firmenbuchnummer: FN 676429z, Firmenbuchgericht: Steyr, UID-Nummer: ATU82339915, nachfolgend „wir“ oder „Unternehmen“.
- 1.3. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge mit Kooperationsunternehmen, Wiederverkäufern, gewerblichen Abnehmern und sonstigen Unternehmenskunden.
- 1.4. Sie gelten sowohl für Bestellungen und Vertragsabschlüsse im stationären oder unmittelbaren Geschäftsverkehr als auch für Bestellungen über unsere Online-Plattform.
- 1.5. Ein Unternehmenskunde, der unsere B2B-Plattform verwendet, bestätigt, den Vertrag im Rahmen seines Unternehmens abzuschließen.
- 1.6. Wir sind berechtigt, geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft zu verlangen, insbesondere Firmenbuchdaten, Gewerbedaten oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- 1.7. Die Einstufung eines Kunden im B2B-Bereich kann zwingendes Verbraucherschutzrecht nicht ausschließen, wenn der betreffende Vertrag tatsächlich als Verbrauchergeschäft zu beurteilen ist.
- 1.8. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
§ 2 Einbeziehung der AGB
- 2.1. Diese AGB werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht.
- 2.2. Bei Bestellungen über die Online-Plattform kann der Kunde die B2B-AGB vor Abgabe seiner Bestellung einsehen, speichern und ausdrucken.
- 2.3. Auf der Online-Plattform wird vor Abschluss des Bestellvorgangs eindeutig kenntlich gemacht, dass es sich um eine B2B-Bestellung handelt und diese B2B-AGB zur Anwendung gelangen.
§ 3 Angebote und Vertragsabschluss
- 3.1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- 3.2. Produktdarstellungen, Kataloge, Preislisten und Darstellungen auf unserer Online-Plattform stellen grundsätzlich keine verbindlichen Angebote dar.
- 3.3. Mit einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab.
- 3.4. Ein Vertrag kommt durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung, durch Lieferung der Ware oder durch sonstige eindeutige Annahme der Bestellung zustande.
- 3.5. Automatisch generierte Eingangsbestätigungen für Online-Bestellungen bestätigen lediglich den Zugang der Bestellung, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsannahme bezeichnet sind.
- 3.6. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen zumindest der Textform, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
§ 4 Kein gesetzliches Verbraucher-Rücktrittsrecht
- 4.1. Bei Verträgen zwischen Unternehmern besteht das für Verbraucher nach dem FAGG vorgesehene 14- tägige Rücktrittsrecht nicht.
- 4.2. Dies gilt auch dann, wenn die Bestellung vollständig über unsere Online-Plattform abgegeben wird.
- 4.3. Eine Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt daher nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung oder einer ausdrücklich von uns eingeräumten freiwilligen Rückgabemöglichkeit.
§ 5 Preise
- 5.1. Soweit nichts anderes angegeben ist, verstehen sich unsere B2B-Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer.
- 5.2. Versand-, Verpackungs-, Transport-, Zoll-, Import- und sonstige Nebenkosten sind vom Kunden zu tragen, soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.
- 5.3. Für grenzüberschreitende Lieferungen richten sich Umsatzsteuer, Zoll und sonstige Abgaben nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und den vertraglich vereinbarten Lieferbedingungen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
- 6.1. Rechnungen sind, sofern in Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- 6.2. Ein Skonto darf nur abgezogen werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder auf unserer Rechnung ausgewiesen wurde. Höhe und Skontofrist ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung oder Rechnung.
- 6.3. Ein vereinbarter Skontoabzug ist nur zulässig, wenn sämtliche fälligen Forderungen aus der betreffenden Geschäftsbeziehung vollständig bezahlt sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- 6.4. Zahlungen gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift auf unserem Konto als geleistet.
- 6.5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Bei einem vom Kunden zu verantwortenden Zahlungsverzug beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem jeweils maßgeblichen Basiszinssatz, sofern nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
- 6.6. Wir sind außerdem berechtigt, gesetzlich zustehende Betreibungs- und Einbringungskosten geltend zu machen.
- 6.7. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Kunden können wir für noch nicht ausgeführte Lieferungen Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheit verlangen, soweit dies nach den Umständen sachlich gerechtfertigt ist.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- 7.1. Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung unser Eigentum.
- 7.2. Der Kunde hat Vorbehaltsware bis zum Eigentumsübergang sorgfältig zu behandeln.
- 7.3. Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen oder sonstige
- Vollstreckungsmaßnahmen, sind uns unverzüglich mitzuteilen.
- 7.4. Der Kunde hat uns alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unseres Eigentums erforderlich sind.
§ 8 Lieferung
- 8.1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- 8.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und dadurch keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen.
- 8.3. Lieferverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs liegen, verlängern vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der Behinderung, soweit uns die Erfüllung dadurch tatsächlich vorübergehend unmöglich oder wesentlich erschwert wird.
- 8.4. Dauert eine solche Behinderung unangemessen lange an, stehen beiden Vertragsparteien die gesetzlichen Rechte zur Vertragsauflösung zu.
§ 9 Lieferung und Gefahrübergang
- 9.1. Sofern für einen Auftrag ausdrücklich eine Klausel der Incoterms® 2020 vereinbart wird, richtet sich Gefahr und Kostentragung vorrangig nach dieser Vereinbarung.
- 9.2. Ohne eine solche Vereinbarung gelten die gesetzlichen österreichischen Vorschriften.
- 9.3. Bei einem vereinbarten Versendungskauf geht die Gefahr grundsätzlich mit ordnungsgemäßer Übergabe der Ware an den vereinbarten Beförderer auf den Kunden über, soweit gesetzlich oder vertraglich nichts anderes bestimmt ist.
- 9.4. Hat der Kunde besondere Transport- oder Versandvorgaben gemacht, trägt er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 10 Annahmeverzug
- 10.1. Nimmt der Kunde ordnungsgemäß angebotene Ware nicht an, obwohl er dazu verpflichtet wäre, können wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist die gesetzlichen Rechte geltend machen.
- 10.2. Tatsächlich erforderliche und angemessene Lager-, Transport- und sonstige Mehrkosten aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Annahmeverzugs können dem Kunden verrechnet werden.
§ 11 Untersuchung und Mängelrüge
- 11.1. Bei beiderseitig unternehmensbezogenen Warenkäufen gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 UGB.
- 11.2. Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Ablieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auf erkennbare Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen zu untersuchen.
- 11.3. Offene Mängel sind uns grundsätzlich innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen.
- 11.4. Verdeckte Mängel sind uns grundsätzlich innerhalb von sieben Werktagen nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen.
- 11.5. Die Mängelanzeige soll eine nachvollziehbare Beschreibung des behaupteten Mangels sowie, soweit zweckmäßig, Fotos oder sonstige geeignete Nachweise enthalten.
- 11.6. Soweit die vorstehenden Fristen im Einzelfall unwirksam sein sollten, tritt an ihre Stelle die gesetzlich vorgesehene angemessene Rügefrist.
- 11.7. Die Rechtsfolgen einer unterlassenen oder verspäteten Mängelrüge bestimmen sich nach § 377 UGB.
§ 12 Gewährleistung
- 12.1. Soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht, beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Übergabe der Ware.
- 12.2. Die Verkürzung gilt nicht, soweit wir einen Mangel arglistig beziehungsweise vorsätzlich verschwiegen oder eine ausdrückliche, weitergehende Garantie übernommen haben.
- 12.3. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist insbesondere die ordnungsgemäße Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflichten nach Punkt 11, soweit § 377 UGB anwendbar ist.
- 12.4. Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen sind wir zunächst berechtigt, den mangelfreien Zustand innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung oder Austausch herzustellen, soweit dies für den Kunden zumutbar und gesetzlich zulässig ist.
- 12.5. Ist Verbesserung oder Austausch unmöglich, unverhältnismäßig oder erfolglos, richten sich die weiteren Rechte des Kunden nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und den wirksam getroffenen Vereinbarungen.
- 12.6. Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die nach Übergabe insbesondere durch unsachgemäße Lagerung, unsachgemäße Behandlung, Nichtbeachtung von Pflegehinweisen, gewöhnliche Abnutzung oder vom Kunden beziehungsweise Dritten vorgenommene Veränderungen verursacht wurden.
- 12.7. Handelsübliche und technisch unvermeidbare geringfügige Abweichungen, insbesondere bei Farben oder Maßen von Textilien, stellen nur dann keinen Mangel dar, wenn sie im konkreten Geschäftsverkehr vereinbart oder nach den gesetzlichen Maßstäben vertragsgemäß sind.
§ 13 Haftung
- 13.1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
- 13.2. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit nicht eine wesentliche vertragliche Hauptpflicht verletzt wurde.
- 13.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- 13.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden.
- 13.5. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht, bleibt unberührt.
- 13.6. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
§ 14 Produktangaben, Muster und Farbabweichungen
- 14.1. Produktbilder, Muster, Farbabbildungen und sonstige Darstellungen dienen der Beschreibung der Ware.
- 14.2. Bei Textilien können insbesondere durch unterschiedliche Produktionschargen, Materialien oder Bildschirmdarstellungen geringfügige Farb- oder Strukturabweichungen auftreten.
- 14.3. Solche Abweichungen entbinden uns nicht von der Verpflichtung, die ausdrücklich vereinbarte oder gesetzlich geschuldete Beschaffenheit zu liefern.
§ 15 Weiterverkauf und gesetzliche Vorgaben
- 15.1. Soweit der Kunde Waren weiterverkauft, ist er für die Einhaltung der ihn treffenden gesetzlichen Informations-, Kennzeichnungs- und Vertriebspflichten verantwortlich.
- 15.2. Verpflichtungen, die zwingend den Hersteller, Importeur oder uns als Verkäufer treffen, werden durch diese Bestimmung nicht auf den Kunden übertragen.
§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltung
- 16.1. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen berechtigt, wenn diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden oder in einem engen rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen.
- 16.2. Gesetzlich zwingende Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 17 Datenschutz
- 17.1. Personenbezogene Daten werden nach den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
- 17.2. Nähere Informationen ergeben sich aus unserer gesonderten Datenschutzerklärung.
§ 18 Rechtswahl
- 18.1. Sämtliche Vertragsverhältnisse mit Unternehmenskunden unterliegen österreichischem Recht.
- 18.2. Die Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts und das UN Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf, CISG, werden ausgeschlossen, soweit ein solcher Ausschluss wirksam vereinbart werden kann.
§ 19 Gerichtsstand
- 19.1. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die diesen B2B-AGB unterliegen, wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des für Steyr, Österreich, sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
- 19.2. Wir sind ungeachtet dessen berechtigt, den Kunden auch an einem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu klagen.
§ 20 Schlussbestimmungen
- 20.1. Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
- 20.2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder eines auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertrags bedürfen zumindest der Textform, soweit gesetzlich zulässig und nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
- 20.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- 20.4. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine Regelung ersetzt, die wirtschaftlich möglichst nahe an die unwirksame Bestimmung herankommt, soweit eine solche geltungserhaltende Reduktion rechtlich unzulässig wäre.